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Alters- und Kinderrenten

Anspruch auf eine Altersrente

Anspruch auf eine Altersrente haben Versicherte, die das Referenzalter (vor 2024: ordentliches Rentenalter) erreicht haben. Für Frauen mit Jahrgang 1960 und älter liegt dieses bei 64, für Frauen mit Jahrgang 1964 und jünger sowie für Männer bei 65 Jahren. Für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1963 vgl. hier.
Der Anspruch auf eine Altersrente entsteht am ersten Tag des Monats, welcher dem 64. bzw. 65. Geburtstag folgt.

Die bei vollständiger Beitragsdauer ausgerichtete Vollrente beträgt seit 2023 minimal 1225 und maximal 2450 Franken pro Monat; Ehepaare erhalten zusammen maximal 3675 Franken.

Im Rahmen des flexiblen Rentenbezugs können Frauen und Männer den Bezug der Altersrente:
•  um bis zu 2 Jahre vorziehen oder
•  um 1 bis höchstens 5 Jahre aufschieben.
Vorbezug und Aufschub führen zu einer Reduktion bzw. Erhöhung der Rente nach versicherungsmathematischen Grundsätzen.

Anspruch auf Kinderrenten

Altersrentner haben Anspruch auf Kinderrenten für Kinder, bis diese das 18. Altersjahr vollenden. Für Kinder in Ausbildung dauert der Anspruch weiter, längstens jedoch bis zum 25. Geburtstag. 

Anmeldung

Wer eine Altersrente und gegebenenfalls Kinderrenten geltend machen will, muss sich bei der Ausgleichskasse anmelden. Zuständig ist in der Regel die Ausgleichskasse, bei der zuletzt Beiträge entrichtet worden sind; bei Ehepaaren ist es die Kasse, welcher die Auszahlung der Rente des Ehegatten obliegt, der die Altersrente zuerst bezieht. Es empfiehlt sich, die Anmeldung etwa drei Monate vor dem vorgesehenen Bezug einzureichen. Bei einem Rentenaufschub sollte die Anmeldung etwa drei Monate vor dem Referenzalter (64 bzw. 65) eingereicht werden.

Die untenstehenden Anmeldeformulare können direkt am Bildschirm ausgefüllt werden. 

►  Erklärvideo "Anmeldung der Altersrente"
►  Erklärvideo "Berechnung der Altersrente" 
►  Erklärvideo "Flexibler Bezug der Altersrente"
 
►  Anmeldung für eine Altersrente (auch bei Vorbezug oder Aufschub)
►  Erhöhung des anteiligen Rentenvorbezugs 
►  Anmeldung für die Altersrente im Referenzalter nach Vorbezug 
►  Abruf oder Teilabruf der Altersrente nach Aufschub 
►  Antrag für die einmalige Neuberechnung der Altersrente nach dem Referenzalter
 
►  Merkblatt 3.01 "Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV" 
►  Merkblatt 3.04 "Flexibler Rentenbezug" 

 
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