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Anpassung Lohnsumme

Die Arbeitgebenden müssen gestützt auf die voraussichtliche Jahreslohnsumme Akontobeiträge bezahlen. Wesentliche Änderungen der mutmasslichen Gesamtlohnsumme im laufenden Jahr müssen umgehend mitgeteilt werden. Als wesentlich gilt eine Abweichung der voraussichtlichen Jahreslohnsumme um mindestens 10 % von der ursprünglich angenommenen Lohnsumme; Abweichungen unter 20'000 Franken müssen nicht gemeldet werden.

 

Die Meldung ist einzureichen:
•  Brief:   medisuisse, IK, Postfach, 9001 St. Gallen
•  Fax:     071 228 13 66
•  Mail:    arg @ medisuisse.ch (die Angaben gemäss Formular genügen)
Die Meldung kann auch im connect erfolgen.

Hinweis: Die Bekanntgabe der voraussichtlichen Lohnsumme für das Folgejahr erfolgt im Rahmen der Jahresendabrechnung auf dem von der medisuisse zugestellten Formular „Lohnmeldung“.

 
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