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Umrechnung von Nettolohn in Bruttolohn

Der Arbeitgeber kann mit seinen Arbeitnehmenden eine Nettolohnvereinbarung abschliessen. Dadurch verpflichtet sich der Arbeitgeber, den Arbeitnehmenden den Lohn frei von Abzügen auszurichten, indem er neben dem Arbeitgeberanteil auch den Arbeitnehmeranteil der AHV/IV/EO/ALV-Beiträge übernimmt. Nach dem AHV-Recht ist in solchen Fällen der vom Arbeitgeber übernommene Arbeitnehmeranteil beim Nettolohn aufzurechnen und der so ermittelte Bruttolohn mit der Ausgleichskasse abzurechnen. Werden neben den vollen AHV/IV/EO/ALV-Beiträgen auch der BVG-Arbeitnehmeranteil und/oder die Steuern des Arbeitnehmenden vom Arbeitgeber übernommen, so sind die entsprechenden Beträge vor der Umrechnung zum Nettolohn hinzuzurechnen.

Mit dem nachstehenden Modul können Sie den Nettolohn automatisch in den Bruttolohn umrechnen:

 
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