FAK-Beiträge
Die Arbeitgebenden haben Beiträge an die Familienausgleichskasse (FAK) zu leisten; die Arbeitnehmenden müssen sich (ausser im Kanton Wallis) nicht an den Beiträgen beteiligen. Die Höhe der Beiträge ist von Kanton zu Kanton und von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Im nachstehenden Merkblatt finden sich weitere Informationen:
MPA-Beiträge
In den Kantonen Aargau, Bern, Glarus, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn und Zürich erhebt die medisuisse von den Ärztinnen und Ärzten Beiträge an die MPA-Ausbildung. Im nachstehenden Merkblatt finden sich weitere Informationen: