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Beitragspflicht Kantone

FAK-Beiträge

Die Arbeitgebenden haben Beiträge an die Familienausgleichskasse (FAK) zu leisten; die Arbeitnehmenden müssen sich (ausser im Kanton Wallis) nicht an den Beiträgen beteiligen. Die Höhe der Beiträge ist von Kanton zu Kanton und von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Im nachstehenden Merkblatt finden sich weitere Informationen:

►  Familienzulagen in den Kantonen 


MPA-Beiträge

In den Kantonen Aargau, Bern, Glarus, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn und Zürich erhebt die medisuisse von den Ärztinnen und Ärzten Beiträge an die MPA-Ausbildung. Im nachstehenden Merkblatt finden sich weitere Informationen:

►  MPA-Merkblätter

 

Weitere Beiträge

In folgenden Kantonen erhebt die medisuisse weitere Beiträge für Leistungen nach kantonalem Recht:

•  Berufsbildungsfonds in den Kantonen Jura, Tessin und Zürich 
•  Mutterschaftsversicherung im Kanton Genf
•  Arbeitslosenhilfsfonds im Kanton Luzern
•  Sozialfonds im Kanton Schaffhausen 
•  Ergänzungsleistungen für Familien im Kanton Solothurn 
•  Integrations- und Frühkindzulagen sowie Elternentschädigung im Kanton Tessin
•  Ergänzungsleistungen für Familien und Überbrückungsrenten im Kanton Waadt
•  Berufsbildungsfonds und Fonds für die Kindertagesbetreuung im Kanton Waadt (zusammen mit FAK-Beitrag) 
•  Berufsbildungsfonds und Familienfonds im Kanton Wallis (zusammen mit FAK-Beitrag) 

 
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