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AHV-Ausweis

Allgemeines

Der am 1. Juli 2008 eingeführte neue Versicherungsausweis AHV-IV hat die Grösse einer Kreditkarte und ersetzt die bisherige graue AHV-Karte. Diese ist jedoch aufzubewahren und bei Bedarf (Rentenanmeldung usw.) der zuständigen Ausgleichskasse einzureichen. Auf dem neuen Ausweis werden nur noch der Name und Vorname, das Geburtsdatum und die neue Versichertennummer aufgedruckt:

                                     

Die neue AHV-Nummer hat 13 Stellen und lässt keinerlei Rückschlüsse auf die Person zu. Die ersten drei Stellen sind für den Ländercode reserviert (für die Schweiz 756), die nächsten neun Stellen werden durch einen Zufallsgenerator zugeteilt und die letzte Zahl ist eine Prüfziffer.

Ausstellung eines Versicherungsausweises

Der Versicherungsausweis wird in der Regel nur einmal, am Beginn der Beitragspflicht (ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag, als Zuzüger aus dem Ausland usw.), ausgestellt. Hat ein Versicherter seinen Nachnamen geändert (insbesondere infolge Heirat oder Scheidung), so muss ebenfalls ein neuer Versicherungsausweis bestellt werden.

Anmeldung für einen Versicherungsausweis

Die Anmeldung für einen Versicherungsausweis kann online via PartnerWeb oder schriftlich mit dem nachstehenden Formular vorgenommen werden. Das Formular kann direkt am Bildschirm ausgefüllt werden; aus rechtlichen Gründen ist es jedoch auszudrucken und unterzeichnet der Ausgleichskasse einzureichen.

 
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