Medisuiss
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Was ist zu tun ...


Tritt ein Ereignis ein, das für die Sozialversicherungen relevant ist, so muss dies den Versicherungsträgern mitgeteilt werden. Dass dies je nach Fall in unterschiedlicher Form zu geschehen hat, liegt in den verschiedenen gesetzlichen Grundlagen begründet; diese verlangen teilweise sogar eine Meldung mit Originalunterschrift. Es wird für die wichtigsten Ereignisse erläutert, was in welcher Form unternommen werden muss.

In den einzelnen Rubriken gilt: 

 AHV   für Mitglieder der Ausgleichskasse medisuisse;
 FAK    für Mitglieder einer Familienausgleichskasse, die von der medisuisse geführt wird bzw. für welche die medisuisse eine Abrechnungsstelle führt;
 PAT   für in der Personalvorsorgestiftung PAT-BVG Versicherte. Bei anderen Vorsorgeeinrichtungen bestehen in der Regel analoge Mitteilungspflichten. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Mitarbeitenden, an unsere Hauptnummer 071 228 13 13 oder an
info @ medisuisse.ch.

Die ganze Übersicht steht Ihnen auch im PDF-Format zur Verfügung:

 
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