Anspruchsberechtigte Frauen
Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes
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Arbeitnehmerinnen sind, oder |
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Selbständigerwerbende sind, oder |
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arbeitslos sind und entweder bereits ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung beziehen oder die Anspruchsvoraussetzungen für solche Taggelder erfüllen würden. |