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Invalidenversicherung

Leistungen der IV

Die Invalidenversicherung (IV) erbringt nach dem Grundsatz "Eingliederung vor Rente" insbesondere folgende Leistungen:

•  Massnahmen der Frühintervention
•  medizinische und berufliche Eingliederungsmassnahmen
•  Taggelder
•  Renten
•  Hilflosenentschädigung
•  Hilfsmittel

Aufgaben der Ausgleichskassen

Im IV-Leistungsbereich nehmen die Ausgleichskassen namentlich folgende Aufgaben wahr:

•  Mitwirkung bei der Abklärung der versicherungsmässigen Voraussetzungen
•  frankenmässige Berechnung der Renten und Taggelder
•  Auszahlung der Renten, Taggelder und Hilflosenentschädigungen für Volljährige

Anmeldung zum Leistungsbezug

IV-Leistungen sind bei den kantonalen IV-Stellen geltend zu machen.

 

►  Weitere Merkblätter zur Invalidenversicherung

 

 
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