Bei der Berechnung der Alters- oder Invalidenrenten von geschiedenen Personen werden die Einkommen, welche die Ehegatten während der Ehejahre erzielt haben, rechnerisch je zur Hälfte aufgeteilt (sog. Splitting). Genauere Informationen erhalten Sie hier.
Das nachstehend aufgeführte Formular kann direkt am Bildschirm ausgefüllt werden. Bitte beachten Sie, dass aus rechtlichen Gründen nur ausgedruckte und unterschriebene Formulare bearbeitet werden können, die auf dem Postweg zugestellt werden.