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Lohnblätter

Das AHV-Gesetz verpflichtet die Arbeitgeber, die Löhne laufend aufzuzeichnen, soweit dies für eine geordnete Abrechnung mit der Ausgleichskasse und für die periodische Arbeitgeberkontrolle erforderlich ist. Gerade bei Arbeitgebern mit wenigen Mitarbeitenden genügt hierfür in der Regel das Führen von Lohnblättern.

Die nachstehende elektronische Vorlage von Lohnblättern im Excel-Format bietet namentlich folgende Vorteile:

Automatisierte Berechnungen;
Bearbeitung der Löhne aller Mitarbeitenden in der gleichen Datei;
Zusammenzug über alle Mitarbeitenden hinweg als Grundlage für die jährlich zu erstellende Lohnmeldung an die Ausgleichskasse.

Wenn Sie die elektronische Vorlage verwenden, beachten Sie bitte die Hinweise in der nachstehenden Wegleitung:

 



Für noch nicht AHV-pflichtige Lernende (vor dem Kalenderjahr des 18. Geburtstages) verwenden Sie bitte das folgende Lohnblatt:

 
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