Medisuiss
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Eintritt Arbeitnehmer

Bitte beachten Sie:

►  Wenn Sie bereits der medisuisse angeschlossen sind, jedoch erstmals Personal beschäftigen, so gehen Sie bitte wie hier beschrieben vor. 
►  Ist der neue Mitarbeitende noch nicht im Besitz eines AHV-Ausweises (ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag, als Zuzüger aus dem Ausland usw.), so ist wie hier beschrieben vorzugehen.

Der Arbeitgebende muss der Ausgleichskasse neue Mitarbeitende innerhalb von 30 Tagen seit Stellenantritt melden. Die Anmeldung kann mit dem nachstehenden Formular erfolgen.

 


Die Anmeldung ist einzureichen:
•  Brief: medisuisse, VA/IK, Postfach, 9001 St. Gallen
•  Fax:  071 228 13 66
•  Mail:  ik @ medisuisse.ch (die Angaben gemäss Formular genügen)
Die Anmeldung kann auch im PartnerWeb erfolgen.

Nach Erhalt der Anmeldung stellt die Ausgleichskasse dem Arbeitgebenden zuhanden des Arbeitnehmenden einen Versicherungsnachweis zu. Bei einer Anmeldung im PartnerWeb kann der Arbeitgebende den Nachweis direkt ausdrucken.

 
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