Bitte beachten Sie:
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Wenn Sie bereits der medisuisse angeschlossen sind, jedoch erstmals Personal beschäftigen, so gehen Sie bitte wie hier beschrieben vor. |
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Ist der neue Mitarbeitende noch nicht im Besitz eines AHV-Ausweises (ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag, als Zuzüger aus dem Ausland usw.), so ist wie hier beschrieben vorzugehen. |
Der Arbeitgebende muss der Ausgleichskasse neue Mitarbeitende innerhalb von 30 Tagen seit Stellenantritt melden. Die Anmeldung kann mit dem nachstehenden Formular erfolgen.