Der Arbeitgebende muss der Ausgleichskasse neue Mitarbeitende innerhalb von 30 Tagen seit Stellenantritt melden.
Ist der neue Mitarbeitende bereits im Besitz eines AHV-Ausweises, so ist wie hier beschrieben vorzugehen.
Ist hingegen der Mitarbeitende neu versicherungspflichtig (ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag, als Zuzüger aus dem Ausland usw.), so muss nur mit dem nachstehenden Formular ein AHV-Ausweis bestellt werden.