Anmeldung von neuen Mitarbeitenden
Die Arbeitgebenden müssen neue Mitarbeitende innerhalb von 30 Tagen seit Stellenantritt melden:
► Bei Versicherten, die noch keinen AHV-Ausweis besitzen, erfolgt die Anmeldung durch Bestellung des AHV-Ausweises.
► Bei den übrigen Versicherten hat die Meldung wie hier beschrieben zu erfolgen.
Anschluss von Nichterwerbstätigen
Nichterwerbstätige, die das ordentliche AHV-Rentenalter noch nicht erreicht haben, müssen sich bei der zuständigen Ausgleichskasse anmelden. Davon ausgenommen sind einzig Nichterwerbstätige, deren erwerbstätige Ehegatten AHV-Beiträge von mindestens der doppelten Höhe des Mindestbeitrages bezahlen. Ist die medisuisse zuständig, so hat die Anmeldung mit dem nachstehenden Formular zu erfolgen.