Medisuiss
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Anmeldung

Anschluss als Selbständigerwerbender oder als juristische Person

Der Ausgleichskasse medisuisse können sich Mitglieder eines der Gründerverbände FMH, SSO, GST, SCG anschliessen.
Der Anschluss als Selbständigerwerbender (mit oder ohne Personal) oder als juristische Person (mit oder ohne Personal) erfolgt mit dem entsprechenden Fragebogen:

 


Erstmalige Anmeldung von Arbeitnehmenden

Das nachstehende Formular ist auszufüllen, wenn Sie bereits der medisuisse angeschlossen sind und nun erstmals Personal beschäftigen:

 


Anmeldung von neuen Mitarbeitenden

Die Arbeitgebenden müssen neue Mitarbeitende innerhalb von 30 Tagen seit Stellenantritt melden:
►  Bei Versicherten, die noch keinen AHV-Ausweis besitzen, erfolgt die Anmeldung durch Bestellung des AHV-Ausweises.
►  Bei den übrigen Versicherten hat die Meldung wie hier beschrieben zu erfolgen.

Anschluss von Nichterwerbstätigen

Nichterwerbstätige, die das ordentliche AHV-Rentenalter noch nicht erreicht haben, müssen sich bei der zuständigen Ausgleichskasse anmelden. Davon ausgenommen sind einzig Nichterwerbstätige, deren erwerbstätige Ehegatten AHV-Beiträge von mindestens der doppelten Höhe des Mindestbeitrages bezahlen. Ist die medisuisse zuständig, so hat die Anmeldung mit dem nachstehenden Formular zu erfolgen.

 


Hinweis

Die Formulare können direkt am Bildschirm ausgefüllt werden. Sie sind jedoch aus rechtlichen Gründen auszudrucken und unterzeichnet einzureichen.

 
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