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Rentenvorausberechnung

Zweck

Die Rentenvorausberechnung gibt Auskunft über die voraussichtliche Höhe der AHV/IV-Renten. Sie zeigt auf, mit welchen Beträgen im Referenzalter, beim Vorbezug der Altersrente, bei einer Invalidität oder im Todesfall gerechnet werden kann.

Eine Vorausberechnung kann jederzeit verlangt werden. Für jüngere Personen ist sie jedoch wenig aussagekräftig. Für sie reicht in der Regel eine Schätzung mit Hilfe der Tabelle im Anhang des untenstehenden Merkblattes 3.01. Ausserdem steht ein unverbindlicher Onlinerechner zur Verfügung (s. unten).

Vorbehalt

Für die Vorausberechnung sind die gegenwärtigen persönlichen Verhältnisse (Zivilstand, Familienverhältnisse usw.) sowie das heute geltende Recht massgebend. Eine verbindliche Rentenberechnung ist daher erst im Versicherungsfall (Alter, Invalidität oder Tod) möglich.

Kosten

Die Vorausberechnung ist in der Regel gratis. Eine Gebühr von höchstens 300 Franken kann jedoch verlangt werden, wenn die gesuchstellende Person noch nicht 40 Jahre alt ist oder innerhalb von fünf Jahren mehrere Vorausberechnungen verlangt.

Antrag

Die untenstehenden Antragsformulare können direkt am Bildschirm ausgefüllt werden. Für Ehepaare empfiehlt es sich, das Gesuch gemeinsam einzureichen.

►  Antrag für eine Rentenvorausberechnung 
►  Antrag für eine Rentenvorausberechnung bei Weiterarbeit nach dem Referenzalter 
 
►  Merkblatt 3.01 "Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV"
►  Merkblatt 3.06 "Rentenvorausberechnung" 


Online-Rentenschätzung

►  Online-Tool ESCAL

 
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